Patientenrecht
Die Patientenrechte sind gesetzlich geregelt. Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext:
Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich
Gesetzt über das Gesundheitswesen des Kantons Thurgau
Persönlichkeitsschutz
Sämtliche unsere Angestellten unterstehen zum Schutze der Persönlichkeitssphäre unserer Patienten der gesetzlichen Schweigepflicht (Strafgesetzbuch, Artikel 321), deren Verletzung strafbar ist. Die Schweigepflicht bleibt auch nach der Auflösung des Anstellungsverhältnisses oder nach dem Austritt eines Patienten bestehen. In der Psychiatrie ist die Wahrung des Berufsgeheimnisses von besonders grosser Bedeutung; hier geht es oft um sehr vertrauliche Angelegenheiten aus der Privatsphäre von Patienten, und entsprechend ist es wichtig, dass diese sich im vollen Vertrauen auf Diskretion über alles aussprechen können. Die Wahrung der Schweigepflicht ist deshalb nicht nur eine Frage des Strafrechtes, sondern eine erste Voraussetzung für die therapeutische Wirksamkeit unseres Handelns.
Informed Consent
Es ist uns ausgesprochen wichtig, unsere Patienten über alle Aspekte der Behandlung frühzeitig aufzuklären und sie an wichtigen Entscheiden in der Behandlung zu beteiligen. Dazu gehören insbesondere Informationen und Absprachen über:
- die wichtigen Behandlungsziele
- Erklärungsmodelle für das Problem: Diagnose, Pflegediagnose etc.
- Wirkung und Nebenwirkung von Medikamenten
- Auswahl bestimmter Behandlungselemente: Vorteile, Nachteile, Gefahren
- Dauer und Abschluss der Behandlung inkl. Nachsorgeplanung
- Einbezug von Angehörigen oder Drittpersonen in die Behandlung
- Rolle und Auftrag des Behandlungsteams: Therapeutin / Therapeut, Bezugsperson und andere Mitarbeiter
