Gemäss Gleichstellungsgesetz des Bundes müssen neu alle Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen lassen, die von einer unabhängigen Stelle geprüft werden muss. Für die Clienia-Gruppe wurden die Lohndaten von 1377 Mitarbeitenden im Dezember 2020 gemäss dem Standard-Analysemodell des Bundes ausgewertet. Die Studie berücksichtigt die Unterschiede in der Qualifikation und in den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. Der Bund sieht eine maximale Toleranzgrenze von fünf Prozent zwischen der Entlöhnung von Männern und Frauen vor. Diese Voraussetzung erfüllen wir eindeutig. Das Ergebnis macht uns stolz und zufrieden.
Zum Hintergrund: die Gleichstellungsstrategie 2030
Um die Lücken im Bereich der Gleichstellung zu schliessen, hat der Bundesrat in seiner Legislaturplanung 2019 bis 2023 eine «Nationale Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern» beschlossen. Sie zielt auf die berufliche Gleichstellung, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt. Zentral ist die Beseitigung von Lohndiskriminierung: Seit 40 Jahren haben Frauen und Männer gemäss der Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8.1 % (LSE 2016: 7.7 %).