Transsexualität - Äussere Transition

Transsexualität - Äussere Transition

Im dritten von vier Teilen berichtet Clienia über den Prozess der äusseren Transition in der Transsexualität.

Teil 1: Diagnostik

Teil 2: Innere Transition

Äussere Transition
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und unterschiedlich weit führende medizinische Schritte, die den Prozess der intrapsychischen Transition gegen aussen sichtbar machen. Um das äussere Erscheinungsbild möglichst gut auf den Wunsch und die Bedürfnisse der betreffenden Person anzupassen, ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit medizinischen, psychotherapeutischen und zum Beispiel auch rechtlichen Aspekten unabdingbar.

Psychotherapeutischer Prozess
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine psychiatrisch-psychotherapeutische Begleitung eines Transitionsprozesses notwendig ist. Neben der klassisch therapeutischen Arbeit betreffend Umgang mit möglichen begleitenden Emotionen wie Scham oder mit dem Gefühl anders zu sein oder auch einer depressiven Symptomatik, ist auch die Rolle der Psychoedukation (Wissensvermittlung) eine wichtige. Ebenso kann auch die Unterstützung in der Vernetzung und Kommunikation mit Fachpersonal (zum Beispiel Ärzte oder zuständige Ämter für Namensänderungen) und dem familiären/schulischen Umfeld stark entlastend auf die Jugendlichen wirken.

Dazu gilt es von Seiten des behandelnden Fachpersonals stets zu beurteilen, inwiefern eine psychische Stabilität für eine allfällige geschlechtsangleichende Massnahme gegeben ist oder ob an der Stabilität noch gearbeitet werden muss. Letzteres könnte zum Beispiel in einem konkreten Fall bedeuten, dass vor der Einleitung von geschlechtsangleichenden Massnahmen die Reduktion einer depressiven Symptomatik in Angriff genommen werden soll.

Die Therapiefrequenz im ambulanten Setting kann von mehrmals wöchentlich bis zu einmal monatlich gewählt werden. Dies geschieht in Abhängigkeit von Alter, Stand im Transitionsprozess oder psychiatrischen Begleiterscheinungen der betreffenden Person.

Falls im Rahmen der therapeutischen Begleitung der Wunsch nach geschlechtsangleichenden Massnahmen bestehen bleibt, bietet es sich an, für einen längeren Zeitraum (z.B. für ein Jahr) möglichst in der Rolle des gewünschten Geschlechtes zu leben und den Alltag zu bestreiten. Das Ziel davon ist es, allfällige irreversible medizinische Schritte bei fehlender Indikation zu verhindern. Generell ist die Chance, dass der Wunsch auch bestehen bleibt grösser, je früher dieser Wunsch lebensgeschichtlich auftritt.

Medizinische Massnahmen zur Geschlechtsangleichung
Im Bereich der möglichen medizinischen Eingriffe gibt es grundsätzlich zwei Bereiche zu unterscheiden. Neben der hormonellen Behandlung kommen auch operative Eingriffe in Frage. Insbesondere bei der hormonbasierten Therapie sind sich behandelnde Fachkräfte nicht ganz einig, ab welchem Alter damit begonnen werden soll. Während der andauernden Pubertät können Hormone eingesetzt werden, welche genau diese pubertäre Entwicklung hemmen und damit eine allzu fortgeschrittene Entwicklung in Richtung des ursprünglichen biologischen Geschlechtes verhindern können.

Kritikpunkte an dieser Vorgehensweise beinhalten, dass diese entwicklungshemmende Medikation womöglich Prozesse der (sexuellen) Identitätsfindung beeinflussen beziehungsweise verhindern könnten. Bisher konnten jedoch keine wissenschaftlichen Hinweise für diese Befürchtungen gefunden werden. Dabei gilt es jedoch anzumerken, dass es im Bereich möglicher Geschlechtsangleichungen insbesondere aus ethischer Sicht schwierig ist, kontrollierte Studien durchzuführen, um solche Theorien empirisch zu überprüfen. Bei gegebener Indikation wird empfohlen eine hormonelle Behandlung mit pubertätshemmender Medikation zu beginnen und dann mit gegengeschlechtlichen Hormonen weiterzufahren. Generell gilt, dass eine Therapie mit Hormonen des anderen Geschlechtes nicht vor dem 16. Altersjahr begonnen werden sollte.

Im Gegensatz dazu sollten geschlechtsangleichende operative Schritte nicht vor dem 18. Altersjahr in Betracht gezogen werden.

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